Fördermittel

Fördermittel strategisch in Energieprojekte integrieren


Fördermittel können die Wirtschaftlichkeit von Energie- und Infrastrukturprojekten erheblich verbessern. Voraussetzung ist, dass Förderfähigkeit, technische Planung, Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit und zeitlicher Projektablauf von Beginn an aufeinander abgestimmt werden.


Watt Energieberatung verbindet die Fördermittelstrategie mit dem technischen und energiewirtschaftlichen Gesamtkonzept. Dadurch wird nicht nur untersucht, welches Förderprogramm grundsätzlich infrage kommt, sondern auch, welche technische Variante förderfähig, betrieblich sinnvoll und langfristig wirtschaftlich tragfähig ist.


Förderung wird damit nicht nachträglich gesucht, sondern als Bestandteil der Projektentwicklung berücksichtigt.



Förderung ist kein Ersatz für Wirtschaftlichkeit

Ein förderfähiges Projekt ist nicht automatisch ein wirtschaftlich gutes Projekt. Umgekehrt kann eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme ungeeignet strukturiert sein, um vorhandene Fördermöglichkeiten vollständig zu nutzen.

Deshalb werden Investitionsentscheidung und Fördermittelentscheidung getrennt bewertet und anschließend in einem gemeinsamen Projektmodell zusammengeführt.


Berücksichtigt werden insbesondere:

  • technische Machbarkeit
  • tatsächlicher Energie- und Ressourcenbedarf
  • förderfähige und nicht förderfähige Kosten
  • CAPEX und OPEX
  • Energie- und Betriebskosteneinsparungen
  • Total Cost of Ownership
  • Kapitalwert, Amortisation, ROI und IRR
  • beihilferechtliche Rahmenbedingungen
  • mögliche Kumulierung verschiedener Förderprogramme
  • erforderliche Eigenmittel und Finanzierung
  • Vorhabensbeginn und zulässiger Projektablauf
  • Nachweis- und Dokumentationspflichten
  • langfristige technische und wirtschaftliche Auswirkungen


Ziel ist nicht die höchstmögliche Förderung um jeden Preis, sondern die wirtschaftlich sinnvollste Gesamtlösung unter bestmöglicher Nutzung geeigneter Förderinstrumente.


Fördermittelrecherche und Förderstrategie

Für jedes Vorhaben erfolgt eine projektbezogene Prüfung geeigneter Zuschuss-, Kredit- und Finanzierungsprogramme.

Die Recherche kann Programme folgender Ebenen umfassen:

  • Europäische Union
  • Bundesrepublik Deutschland
  • Bundesländer
  • regionale Förderbanken
  • Kommunen und Wirtschaftsförderungen
  • branchenspezifische Programme
  • zeitlich begrenzte Förderaufrufe
  • Förderkredite und Tilgungszuschüsse
  • Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprogramme

Dabei werden nicht nur Programmtitel betrachtet. Entscheidend sind die konkreten technischen Fördergegenstände, Antragsberechtigungen, Unternehmensgrößen, Standorte, Fristen, Beihilfegrundlagen und Kombinationsmöglichkeiten.


Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – EEW.

Abhängig von Unternehmen und Maßnahme können insbesondere folgende Förderbereiche relevant sein:

  • Querschnittstechnologien
  • erneuerbare Prozesswärme
  • Mess-, Sensor- und Regelungstechnik
  • Energie- und Ressourcenmanagement
  • energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Elektrifizierung und Dekarbonisierung
  • Transformationspläne
  • technologieoffene Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz


Mögliche Maßnahmen werden technisch beschrieben, energetisch bewertet und in die Gesamtplanung des Unternehmens eingeordnet.


Dazu können beispielsweise gehören:


  • Druckluftanlagen und Druckluftverteilungen
  • Pumpen, Ventilatoren und elektrische Antriebe
  • Wärme-, Kälte- und Dampfsysteme
  • Wärmepumpen und erneuerbare Prozesswärme
  • Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung
  • Prozessoptimierungen
  • Photovoltaik und Batteriespeicher, soweit programmspezifisch förderfähig
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Energie- und Lastmanagement
  • Elektrifizierung industrieller Prozesse
  • Erzeugungs-, Speicher- und Versorgungssysteme
  • gekoppelte Energie- und Infrastrukturlösungen


Die Förderfähigkeit wird immer anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien, Merkblätter und technischen Mindestanforderungen geprüft.


Transformationspläne nach EEW Modul 5

Transformationspläne schaffen einen strukturierten und langfristigen Weg zur Treibhausgasneutralität. Sie verbinden die aktuelle Energie- und Emissionssituation eines Unternehmens mit einem belastbaren Zielbild und einem technisch sowie wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen- und Umsetzungsfahrplan.


Watt Energieberatung erstellt Transformationspläne von der Datenerhebung bis zur Umsetzungsstrategie.

Bestandteile eines Transformationsplans

Die Bearbeitung umfasst insbesondere:

  1. Festlegung von Unternehmen, Standorten und Bilanzgrenzen
  2. Erhebung und Strukturierung der Energie- und Betriebsdaten
  3. technische IST-Analyse der wesentlichen Anlagen und Prozesse
  4. Erstellung der Treibhausgasbilanz
  5. Erfassung und Bewertung der Emissionen aus Scope 1 und Scope 2
  6. Entwicklung eines Zielbildes zur Treibhausgasneutralität
  7. Definition eines belastbaren Reduktionspfades
  8. Identifikation technischer und organisatorischer Maßnahmen
  9. Aufnahme mindestens einer prozessbezogenen Maßnahme
  10. energetische und wirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen
  11. Priorisierung nach Wirkung, Umsetzbarkeit und Abhängigkeiten
  12. Entwicklung eines zeitlich strukturierten Umsetzungsfahrplans
  13. Darstellung von Investitionsbedarf und Fördermöglichkeiten
  14. Verankerung des Transformationsplans im Unternehmen
  15. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für Antrag und Nachweis


Der Transformationsplan wird nicht als allgemeines Klimaschutzdokument erstellt. Er dient als technische, energiewirtschaftliche und wirtschaftliche Grundlage für konkrete Investitions- und Umsetzungsentscheidungen.


Treibhausgasbilanzierung

Die Treibhausgasbilanz bildet den Ausgangspunkt für die Bewertung des Transformationspfades.

Erfasst und nachvollziehbar dokumentiert werden insbesondere:

  • eingesetzte Energieträger
  • Brennstoffe und Kraftstoffe
  • Strom- und Wärmebezug
  • Eigenerzeugung
  • wesentliche Energieverbraucher
  • direkte Emissionen aus betrieblichen Prozessen
  • indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie
  • Bilanzgrenzen und Berechnungsmethoden
  • Datenquellen und Emissionsfaktoren
  • Ausgangsjahr und Referenzzustand

Die Bilanzierung orientiert sich an den projektspezifisch erforderlichen methodischen Vorgaben, insbesondere am GHG Protocol und an der ISO 14064-1.


Ziel ist eine prüfbare Datengrundlage, aus der konkrete Reduktionsmaßnahmen und Investitionsprioritäten abgeleitet werden können.


Technische und wirtschaftliche Maßnahmenbewertung

Jede Maßnahme wird sowohl hinsichtlich ihrer technischen Wirkung als auch ihrer wirtschaftlichen Konsequenzen untersucht.

Die Bewertung kann insbesondere umfassen:


  • Investitionskosten
  • Betriebskosten
  • Energie- und Ressourceneinsparungen
  • vermiedene Energiekosten
  • vermiedene Treibhausgasemissionen
  • Nutzungsdauer
  • Restwerte
  • Instandhaltungsaufwand
  • Preissteigerungen
  • Kapitalwert
  • Amortisationszeit
  • Return on Investment
  • Internal Rate of Return
  • Sensitivitäten und Szenarien


Soweit erforderlich, erfolgt die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463.

Dadurch entsteht kein bloßer Maßnahmenkatalog, sondern eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die zeitliche und wirtschaftliche Priorisierung der Investitionen.


EnEfG und Abwärme integriert betrachten

Fördermittelplanung, Transformationsplanung und Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz werden gemeinsam betrachtet.

Für Unternehmen mit entsprechendem Gesamtendenergieverbrauch können insbesondere folgende Anforderungen relevant sein:


  • Erfassung und Bewertung von Abwärmepotenzialen
  • Aufbereitung der Daten für die Plattform für Abwärme
  • Prüfung technisch vermeidbarer und nutzbarer Abwärme
  • Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen
  • Einführung oder Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
  • Dokumentation von Energieverbräuchen und Einsparpotenzialen
  • wirtschaftliche Bewertung nach den anzuwendenden Vorgaben


Der EnEfG-Block kann in den Transformationsplan integriert werden. Dadurch müssen Energie-, Emissions- und Anlagendaten nicht mehrfach und unabhängig voneinander erhoben werden.

Transformationsplan, Abwärmeanalyse, Umsetzungspläne und Förderstrategie greifen auf eine gemeinsame Daten- und Maßnahmenstruktur zurück.


Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Für neue Wärmenetze und die Transformation bestehender Wärmenetze kann die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – BEW – ein wesentlicher Baustein sein.

Abhängig von Projekt und Programmvoraussetzungen können insbesondere berücksichtigt werden:

  • Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze
  • Transformationspläne für bestehende Wärmenetze
  • erneuerbare Wärmeerzeugung
  • Großwärmepumpen
  • Solarthermie
  • Geothermie
  • Biomasse im zulässigen Förderrahmen
  • industrielle und gewerbliche Abwärme
  • Wärmespeicher
  • Wärmenetze und Übergabestationen
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • systemische Investitionsmaßnahmen
  • bestimmte Betriebskostenförderungen

Wärmequellen, Abnehmer, Temperaturstufen, Netzstruktur, Speicher, Lastprofile, Ausbauphasen und Wirtschaftlichkeit werden gemeinsam entwickelt.

So entsteht aus einer möglichen Wärmequelle ein belastbares technisches und wirtschaftliches Versorgungskonzept.


Fördermittel für Ladeinfrastruktur und Green-Truck-Energy-Hubs

Förderprogramme für Ladeinfrastruktur sind häufig an zeitlich begrenzte Aufrufe, technische Mindestanforderungen, bestimmte Fahrzeugklassen oder definierte Nutzungskonzepte gebunden.

Bei Green-Truck-Energy-Hubs werden deshalb nicht nur die Ladepunkte betrachtet. Die Förderstrategie kann – abhängig vom jeweiligen Programm – weitere Bestandteile des Gesamtsystems berücksichtigen:


  • MCS-, HPC- und CCS-Ladeinfrastruktur
  • Netzanschluss und Netzanschlusskosten
  • Netzübergabe- und Kundenstationen
  • Transformatoren und kundenseitige Energieverteilung
  • Batteriespeicher
  • Photovoltaik
  • Lade- und Lastmanagement
  • Energie- und Betriebsmanagement
  • Tiefbau und Standortinfrastruktur
  • Planungs- und Ingenieurleistungen
  • Machbarkeitsstudien und Standortkonzepte
  • Flottenumstellung und Fahrzeugbeschaffung
  • Wärme-, Kälte- oder Abwärmenutzung


Das Gesamtprojekt wird bei Bedarf in technisch und förderrechtlich geeignete Teilprojekte gegliedert. Dabei werden Schnittstellen, zeitliche Abhängigkeiten, mögliche Kumulierungen und das Verbot einer Doppelförderung berücksichtigt.

Die Förderung bleibt Bestandteil des Business Case, darf aber nicht zur Voraussetzung für ein technisch oder wirtschaftlich ansonsten nicht tragfähiges Projekt werden.


Weitere Förderbereiche

Abhängig vom Vorhaben können zusätzlich Fördermöglichkeiten für folgende Themen geprüft werden:

  • Photovoltaik und Batteriespeicher
  • erneuerbare Energien
  • industrielle Dekarbonisierung
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Abwärmenutzung
  • Wärme- und Kältenetze
  • Wasserstoff und alternative Energieträger
  • Digitalisierung und Energiemanagement
  • Forschungs- und Demonstrationsvorhaben
  • innovative Geschäfts- und Betreiberkonzepte
  • klimafreundliche Mobilität
  • kommunale Energie- und Infrastrukturprojekte
  • Nichtwohngebäude und Gebäudetechnik
  • Transformations- und Machbarkeitsstudien


Nicht jede grundsätzlich passende Technologie ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind immer der konkrete Fördergegenstand, der Antragsteller, der Standort, der Projektstatus und die geltenden Programmbedingungen.


Von der Förderidee bis zum Verwendungsnachweis

1. Projekt- und Fördercheck

Das Vorhaben wird technisch, wirtschaftlich und zeitlich eingeordnet. Förderfähige Projektbestandteile und mögliche Ausschlusskriterien werden identifiziert.

2. Auswahl der Förderprogramme

Geeignete Programme von EU, Bund, Ländern und Förderbanken werden verglichen. Fördersätze, beihilferechtliche Grundlagen, Fristen und Kombinationsmöglichkeiten werden bewertet.

3. Technische Projektbeschreibung

Anlagen, Prozesse, Energieflüsse, Einsparungen und geplante Maßnahmen werden nachvollziehbar beschrieben und dimensioniert.

4. Energie- und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Energieeinsparungen, Ressourcenwirkungen, Emissionsminderungen, Investitionen und Betriebskosten werden ermittelt und dokumentiert.

5. Vorbereitung der Antragsunterlagen

Die erforderlichen technischen Beschreibungen, Berechnungen, Angebote, Erklärungen und Nachweise werden zusammengestellt und mit dem Auftraggeber sowie gegebenenfalls beteiligten Fachpartnern abgestimmt.

6. Begleitung des Antragsverfahrens

Technische Rückfragen der Bewilligungsstelle werden bearbeitet. Erforderliche Ergänzungen und Anpassungen werden koordiniert.

7. Förderkonforme Umsetzung

Bewilligungsbedingungen, technische Anforderungen, Fristen und Dokumentationspflichten werden in die weitere Planung und Umsetzung übernommen.

8. Verwendungs- und Projektnachweise

Nach Abschluss werden die erforderlichen technischen Unterlagen, Rechnungen, Inbetriebnahmen und Projektergebnisse für den Verwendungsnachweis aufbereitet.


Kritischer Zeitpunkt: Vorhabensbeginn

Viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor dem förderschädlichen Vorhabensbeginn gestellt oder bewilligt wurde.

Bereits die Unterzeichnung eines Liefer-, Bau- oder Leistungsvertrages kann – abhängig vom Förderprogramm und von der konkreten Vertragsgestaltung – als Vorhabensbeginn gewertet werden.

Deshalb müssen Förderstrategie und Antragstermin frühzeitig mit Planung, Ausschreibung, Vergabe und Beauftragung abgestimmt werden.

Bestellungen oder verbindliche Projektverträge sollten erst abgeschlossen werden, wenn die jeweiligen programmspezifischen Voraussetzungen geprüft sind.


Zusammenarbeit mit Fach- und Finanzierungspartnern

Bei komplexen Förderprojekten arbeitet Watt Energieberatung projektbezogen mit qualifizierten Architektur-, Ingenieur-, Fachplanungs-, Rechts-, Steuer- und Finanzierungspartnern zusammen.

Watt Energieberatung übernimmt die technische, energetische und energiewirtschaftliche Strukturierung des Vorhabens sowie die Koordination der förderrelevanten Projektunterlagen.

Rechts-, Steuer- und Finanzierungsberatung sowie die Entscheidung über Kredit- oder Fördermittelbewilligungen erfolgen ausschließlich durch die jeweils hierzu berechtigten Stellen und Partner.


Unabhängig und ohne Förderzusage

Watt Energieberatung ist unabhängig von Herstellern, Lieferanten und Förderstellen.

Die Prüfung und Begleitung erfolgt auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Programme und bekannten Förderbedingungen.

Über Bewilligung, Förderhöhe und Anerkennung einzelner Kosten entscheidet ausschließlich die zuständige Bewilligungsstelle. Eine Fördermittel-, Finanzierungs- oder Bewilligungszusage kann daher nicht abgegeben werden.



Das Ergebnis

Auftraggeber erhalten keine isolierte Programmliste, sondern eine projektbezogene Förderstrategie, die mit Technik, Wirtschaftlichkeit, Planung und Umsetzung abgestimmt ist.

Das Ergebnis umfasst – abhängig von der Aufgabenstellung:

  • geeignete Förderprogramme
  • förderfähige Projektbestandteile
  • technische und wirtschaftliche Nachweise
  • erforderliche Antragsunterlagen
  • Fristen und Entscheidungspunkte
  • Förder- und Finanzierungsvarianten
  • Umsetzungs- und Dokumentationsanforderungen
  • eine belastbare Grundlage für die Investitionsentscheidung

Fördermittel werden so zu einem planbaren Bestandteil eines technisch sinnvollen und wirtschaftlich tragfähigen Energieprojekts.


Förderpotenzial prüfen

Für geplante Energie-, Effizienz-, Wärme-, Speicher-, Lade- oder Transformationsprojekte prüft Watt Energieberatung die technischen Projektgrundlagen und die zum Vorhaben passenden Fördermöglichkeiten.


Die Prüfung sollte möglichst vor Ausschreibung, Beauftragung oder Bestellung beginnen.